Eine Tagesmutter / ein Tagesvater ist eine qualifizierte Betreuungsperson für Ihr Tageskind. Sie fördert, bildet und erzieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und nach dem bayrischen Gesetz. Dem Kind wird ein familiärer Tagesablauf geboten, bei dem es Strukturen erlernt. Sie darf maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen.
Die Tagesmutter / der Tagesvater qualifiziert sich durch einen speziellen Kurs, sowie einer Eignungsprüfung vom örtlichen Jugendamt. Die Person selbst , sowie alle im Haushalt lebenden Personen, werden überprüft. Räumlichkeiten werden begutachtet, hierbei müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden.
Die Tagesmutter/ der Tagesvater muss ein Praktikum absolvieren, alle 2 Jahre einen Erste Hilfe Kurs am Kind besuchen, jährlich 15 Fortbildungsstunden nachweisen, sich zur Lebensmittelkontrolle beim Gesundheitsamt melden und zusätzlich finden jährliche Kontrolltermine vom Jugendamt statt, zur Einhaltung der Richtlinien.
Es gibt 2 Möglichkeiten zur Finanzierung einer Tagesmutter, eines Tagesvaters.
1. Mit Förderung des örtlichen Jugendamtes.
Jedes Kind hat gesetzlich, ab dem 1. Lebensjahr, ein Recht auf Bildung und Betreuung. Hierzu bietet das Landratsamt Berchtesgadener Land – Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderungen für Kinder die in Tagespflege betreut werden. Die Förderhöhe ist Einkommensabhängig und somit auch die Höhe der zu leistenden Elternbeiträge. Richtlinien sind zu beachten und Nachweise zu erbringen. Für nähere Informationen zur Förderung kontaktieren Sie bitte das Landratsamt BGL.
2. Durch private Zahlung.
Hier wird die Tagesmutter/der Tagesvater nach einem vereinbarten Stundensatz oder einer Pauschale privat bezahlt. Regelungen werden vertraglich zwischen Eltern und der Tagesmutter vereinbart.
Wenn Sie Interesse an einem Betreuungsplatz für Ihr Kind haben, bereits eine Wunschtagesmutter / Wunschtagesvater haben,
sich über weitere Tagesbetreuungen in der Umgebung informieren möchten, ein Praktikum absolvieren möchten usw., wenden Sie sich bitte an den Tagespflege Fachdienst im Landratsamt Berchtesgadener Land.
Der Fachdienst ist dazu beauftragt Kontaktdaten von Tagesmüttern/vätern weiter zu geben und Ihnen alle weiteren Fragen zu beantworten.
In erster Linie empfehlen wir, das gesamte Betreuungsangebot in Ihrer Umgebung zu kennen. Kinderkrippen sowie Tagesmütter/väter können Vor- und Nachteile für Sie und Ihr Kind bieten.
Lieber familiennahe Betreuung in kleinem Kreis oder Betreuung durch pädagogische Fachkräfte in größeren Gruppen?
Überlegen Sie sich das Ausmaß der zu betreuenden Stunden, was wäre Ihre Traumbetreuungszeit, und gleichen Sie diese mit der Angebotspallette ab.
Tagesmütter/väter sind zeitlich flexibler und können bei Bedarf variieren.
Sehen Sie sich Konzepte von Einrichtungen an und überprüfen Sie so, ob diese zu Ihren und den Bedürfnissen Ihres Kindes passen.
Zuletzt lernen sie die Krippe oder die Tagesmutter, den Tagesvater kennen.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, Sympathie und eine Vertrauensbasis bieten ausschlaggebende Faktoren.
Die Tagesmutter / der Tagesvater arbeiten nach einem von ihnen gestalteten Konzept.
Somit wird dem Kind ein strukturierter Tagesablauf geboten.
Das Angebot entscheidet jede Tagespflegeperson für sich selbst und der Vielfalt sind keine Grenzen geboten.
Kinder spielen, malen, basteln, turnen, tanzen, lernen, schlafen und essen beim Tagespflegeplatz. Alles hat seine Zeit!
So gibt es eine Zeit der gemeinsamen Aktionen und eine Zeit um sich frei zu entfalten.
Man unternimmt Ausflüge, geht in den Garten oder auf den Spielplatz mit den Kindern.
Interessen der Kinder werden aufgegriffen, so wird die Tagespflege zum Beispiel auch mal zum Dinosaurier Land.
Ob Bausteine bauen, backen, Lego Duplo spielen, kochen, Fußball spielen, Kreide malen, Seifenblasen pusten oder Matschepfützen hüpfen – für jedes Kind ist etwas dabei.
Erfragen Sie beim Tagespflege Fachdienst im Landratsamt Berchtesgadener Land die Kontaktdaten der Tagesmutter/des Tagesvaters und setzen sie sich Frühzeitig mit ihr/ihm in Verbindung. (bis zu 1 Jahr im Voraus)
Einige Tagesmütter/väter nehmen Anfragen über Voranmeldungen oder Wartelisten entgegen. Ein persönliches Kennenlernen ist Voraussetzung.
Es wird geprüft ob sich das Kind wohl fühlt und ob es zur bestehenden Gruppe passt.
Folgen Sie weiteren Anweisungen jeder Tagesmutter / jedem Tagesvater individuell. Sie alleine entscheiden ob und wann ein Betreuungsplatz vergeben wird.
Ja, Kinder die in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden haben einen Anspruch auf Krippengeld von maximal 100 Euro monatlich. Die Höhe des Krippengeldes richtet sich nach der Höhe des Elterngeldes, bei geförderten Kindern.
Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Erhalt von Krippengeld. Zuständig ist das ZBFS Bayern –Zentrum Bayern Familie und Soziales.